Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogenen Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit den Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage besteht in folgenden Fällen
Dauer der Speicherung
Die Daten werden bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist gespeichert. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG) und der Hebammenberufsordnung. Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden, diese Frist beginnt mit Ende des laufenden Kalenderjahres.
Im Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre (bei Hausgeburten) aufzubewahren.
Rechte
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht das Recht der Leistungsempfängerin auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art.18 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Recht auf Widerspruch gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde an: Sächsische Datenschutzbeautragte, Devrientstraße 5 in 01067 Dresden, 0351/ 85471101 od. www.datenschutz-sachsen.de
Datenschutz
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogenen Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit den Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage besteht in folgenden Fällen
Dauer der Speicherung
Die Daten werden bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist gespeichert. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG) und der Hebammenberufsordnung. Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden, diese Frist beginnt mit Ende des laufenden Kalenderjahres.
Im Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Rechte
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht das Recht der Leistungsempfängerin auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art.18 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Recht auf Widerspruch gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde an: Sächsische Datenschutzbeautragte, Devrientstraße 5 in 01067 Dresden, 0351/ 85471101 od. www.datenschutz-sachsen.de
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.