Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogenen Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit den Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage besteht in folgenden Fällen
Dauer der Speicherung
Die Daten werden bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist gespeichert. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG) und der Hebammenberufsordnung. Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden, diese Frist beginnt mit Ende des laufenden Kalenderjahres.
Im Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre (bei Hausgeburten) aufzubewahren.
Rechte
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht das Recht der Leistungsempfängerin auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art.18 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Recht auf Widerspruch gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde an: Sächsische Datenschutzbeautragte, Devrientstraße 5 in 01067 Dresden, 0351/ 85471101 od. www.datenschutz-sachsen.de